Im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen halten die Politiker unserer Anrainerstaaten die handwerklich arbeitende Speisegastronomie für ein wichtiges und schützenswertes Kulturgut. Deshalb gelten bei unseren EU-Nachbarländer auch schon lange stark reduzierte Mehrwertsteuersätze für Speisen in der Gastronomie. In der Schweiz müssen Wirte beispielsweise nur 7,7 % Mehrwertsteuer entrichten. In Frankreich und Österreich werden 10 % fällig. In den Niederlanden sind es 9 %, in Polen 8 % und in Luxemburg sogar nur lächerliche 3 %. Die offensichtliche und komplett marktverzerrende Ungerechtigkeit wird sogar noch wesentlich dramatischer, wenn man etwas tiefer in die Materie eintaucht. Beispielsweise gilt in Frankreich der halbe Mehrwertsteuersatz nicht nur für Speisen, sondern auch für alle nichtalkoholischen Getränke. Für verschließbare Getränke wie Wasserflaschen mit einem Schraubverschluss gilt sogar ein nochmals reduzierter Mehrwertsteuersatz von nur 5,5 Prozent! In Deutschland hingegen gilt für alle Getränke der volle Mehrwertsteuersatz von satten 19 Prozent!