Wir hatten bereits darüber berichtet, dass die rot-grün-violett geführte Stadt Frankfurt unter einem offensichtlich fadenscheinigen Vorwand ganz unverhohlen damit droht, mit einer neuen kommunalen Verpackungssteuer auf Take-away-Speisen noch mehr Geld von unten nach oben in die Stadtkasse umzuverteilen.
Nun hat nach Tübingen auch noch Freiburg eine neue kommunale Verpackungssteuer auf Take-away-Speisen eingeführt. Sie beträgt für jede Einweggetränkeverpackung, etwa Becher, auch mit Deckel, 50 Cent, für jedes Einweggeschirrteil und jede sonstige Einwegmahlzeitverpackung 50 Cent sowie für jeden Strohhalm, jedes Einwickelpapier und Einwegbesteck ab 10 Zentimetern 20 Cent.
Besteht ein Menü aus mehreren Teilen, etwa einer Burger-Bestellung mit Pommes, Salat mit Besteck und einem Getränk mit Trinkhalm, wird nicht nur auf jede Einwegverpackung, jedes Einweggeschirr, jedes Einwegbesteck und jeden Strohhalm Verpackungssteuer erhoben, sondern auf die Verpackungssteuer auch noch Mehrwertsteuer on top.
Um die gewaltigen Dimensionen der Verpackungssteuer besser kontextualisieren zu können, haben wir die Sache einfach einmal an einer ganz bescheidenen Drive-Thru-Bestellung grob überschlagen.
Nehmen wir einen Vater, der mit seinem Sohn am Drive-Thru hält und zweimal das gleiche kleine Menü bestellt, jeweils zwei Cheeseburger, eine Pommes und eine Cola. Bis zur Einführung der Verpackungssteuer zahlt er dafür 11,98 Euro.
Dann zählen wir die Verpackungsteile, die bei so einer Bestellung typischerweise anfallen. Vier Einwickelpapiere für die Cheeseburger ergeben 0,80 Euro Verpackungssteuer. Zwei Pommestüten ergeben 1,00 Euro. Zwei Getränkebecher, jeweils mit Deckel, ergeben 1,00 Euro. Zwei Trinkhalme ergeben 0,40 Euro. Hinzu kommt mindestens eine zusätzliche Take-away-Tüte, die noch einmal 0,50 Euro ausmacht. Allein daraus ergibt sich eine reine Verpackungssteuer von 3,70 Euro.
Weil die Verpackungssteuer aber in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage fällt, kommt auf die Verpackungssteuer natürlich noch Mehrwertsteuer on top. Speisen werden dabei in der Regel mit 7 Prozent besteuert, Getränke mit 19 Prozent. In unserer Beispielrechnung ergeben sich daraus auf die 3,70 Euro Verpackungssteuer noch einmal rund 0,43 Euro Umsatzsteuer.
Die Mahlzeit kostet nach Einführung der Verpackungssteuer also nicht mehr 11,98 Euro, sondern 16,11 Euro. Damit verteuert sich dieses Drive-Thru-Mittagessen für den Familienvater um unglaubliche 34,5 Prozent.
Das Tragische an dieser Rechnung ist die soziale Komponente. Die Steuer ist nämlich kein seriöses ökologisches Lenkungsinstrument, sondern eine regressive Pauschalabgabe auf Alltagskonsum. Für Gutverdiener ist der Aufschlag ärgerlich, aber bezahlbar. Für Familien und Geringverdiener hingegen ist er ein empfindlich spürbarer Strafzoll, weil er nicht prozentual zum Warenwert erhoben wird, sondern als fixer Betrag pro Bestellung. Genau deshalb ist die asymmetrisch wirkende Verpackungssteuer ein maximal unsoziales Umverteilungsinstrument zulasten der Geringverdiener.
In Wahrheit hat die Stadtverwaltung hier also lediglich einen Weg gefunden, wie sie den täglichen Konsum der kleinen Leute unter dem pseudomoralischen Deckmantel des Umweltschutzes erfolgreich monetarisieren kann, ohne dass sich an der Vermüllung der Stadt etwas ändern dürfte.
PS: Da eine Take-away-Tüte in der Praxis sowohl Speisen als auch Getränke enthält, ist die umsatzsteuerliche Zuordnung nicht eindeutig. Um bei der Beispielrechnung nicht angreifbar zu sein, haben wir die Tüte bewusst mit dem niedrigeren Satz von 7 Prozent angesetzt. Eine belastbare, explizite Auskunft dazu, wie das in Freiburg konkret gehandhabt wird, haben wir öffentlich nicht gefunden. Wenn jemand hierzu gesichertes Wissen hat, freuen wir uns über eine kurze Nachricht.
