Wir haben erst kürzlich anhand einer simplifizierten Sharpe-Ratio-Berechnung, die Investoren in ihrer komplexeren Ursprungsform dabei hilft, die risikoadjustierte Rendite von Finanzinvestitionen rational zu modellieren, die Sharpe Ratio eines handwerklich seriös arbeitenden Restaurants heuristisch extrapoliert. Dabei kamen wir zu dem erschütternden Ergebnis, dass die Sharpe Ratio, bei der Werte über plus zwei als extrem attraktiv und Werte unter minus zwei als total katastrophal gelten, bei einem handwerklich seriös arbeitenden Restaurant in Deutschland derzeit im absolut katastrophalen Beyond-Sigma-Bereich von minus 2,05 liegt.
Wer also heute in Deutschland noch auf die komplett aberwitzige Idee kommt, ein handwerklich seriös arbeitendes Restaurant zu eröffnen, braucht neben irrationaler Leidenschaft, gastronomischer Expertise, enormem Startkapital und einem extrem dicken Fell auch noch eine geradezu pathologische Risikobereitschaft.
Schließlich kauft sich ein Wirt mit seinem Kapitaleinsatz nicht nur jede Menge Arbeit, Ärger und eine gehörige Portion Hass, sondern muss sich auch noch mit explodierenden Kosten, immer neuen Steuern und einer immer absurder metastasierenden Bürokratie herumschlagen, nur um am Ende resigniert festzustellen, dass der Staat sämtliche Risiken, Investitionen, Haftung und die gesamte operative Arbeit vollständig privatisiert hat, während er im mittlerweile eher unwahrscheinlichen Erfolgsfall die ohnehin schon mageren Gewinne über Steuern, Gebühren, Bußgelder und Abgaben auch noch praktisch vollständig in die eigenen Taschen sozialisiert.
Ganz anders sieht die Sache aus, wenn man sich für eine Beamtenlaufbahn entscheidet. Warum? Weil das Bundesverfassungsgericht gerade in seiner jüngsten Rechtsprechung zur Beamtenbesoldung ausdrücklich festgestellt hat, dass Beamte und ihre Familien im Gegensatz zu risikobereiten Gastronomen vor existenziellen finanziellen Sorgen komplett geschützt werden müssen. Die verfassungsrechtlich garantierte Alimentation muss deshalb einen hinreichenden Abstand zur sogenannten Prekaritätsschwelle gewährleisten. Andernfalls muss der Staat finanziell nachbessern, gegebenenfalls sogar für viele Jahre rückwirkend.
Man muss sich diesen bemerkenswerten Kontrast einmal genau vor Augen führen. Während der selbstständige Gastronom unter dem regulatorischen und fiskalischen Trommelfeuer des Staates jederzeit seine gesamte wirtschaftliche Existenz verlieren kann, verfügt der Beamte über einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf eine auskömmliche Alimentation, deren Einhaltung er im Zweifelsfall sogar gerichtlich durchsetzen kann.
Dementsprechend sollte man allen jungen Menschen, die davon träumen, irgendwann einmal ein eigenes Restaurant zu eröffnen, lieber empfehlen, eine maximal sorgenfreie Beamtenlaufbahn einzuschlagen.
Glücklicherweise dürfte sich der Staatsapparat in den nächsten Jahren angesichts der unaufhaltsam metastasierenden Bürokratie ohnehin immer weiter aufblähen und dementsprechend immer mehr Personal benötigen.
