Obwohl die Entsorgung bzw. das Recycling von Einwegverpackungen nach dem Verpackungsgesetz grundsätzlich bereits über die Systembeteiligung an einem dualen System finanziert wird, droht die rot-grün-violett geführte Stadt Frankfurt unter einem absurden Vorwand ganz unverhohlen damit, mit einer neuen kommunalen Verpackungssteuer auf Take-away-Speisen noch mehr Geld von unten nach oben in die Stadtkasse umzuverteilen.
In diesem Kontext haben wir Euch anhand einer typischen McDonald’s-Bestellung in Freiburg, wo die Verpackungssteuer auf Take-away-Gerichte seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, vorgerechnet, dass sich das Essen für einen Familienvater, der mit seinem Sohn am Drive-thru bestellt, um satte 34,5 Prozent verteuert.
Nun ist uns allerdings aufgefallen, dass es für unseren John-Doe-Vater noch wesentlich brutaler wird, wenn er aus Geldnot auf das günstigere Happy Meal umsteigt.
Das Happy Meal besteht bekanntlich aus einem Hauptprodukt, einer Beilage und einem Getränk. Genau diese Struktur ist aus Sicht einer pauschalen Stücksteuer ein Problem. Denn hier fällt nicht nur ein Einwegteil an, sondern gleich ein ganzer kleiner Verpackungszirkus, der den Einkauf asymmetrisch unsozial verteuert.
Das klingt auf den ersten Blick paradox, ist aber die zwingende Konsequenz einer pauschalen Stücksteuer, die nicht am Warenwert hängt, sondern an der Anzahl der Einwegteile.
Bestellt der Vater also zweimal ein günstiges Happy Meal zu je 4,49 Euro, liegt sein Ausgangspreis bei 8,98 Euro. Dann zählen wir die Einwegteile, die bei so einer Bestellung typischerweise anfallen. Zwei Einwickelpapiere für die Burger ergeben 0,40 Euro Verpackungssteuer. Zwei Pommestüten ergeben 1,00 Euro. Zwei Getränkebecher, jeweils mit Deckel, ergeben 1,00 Euro. Zwei Trinkhalme ergeben 0,40 Euro. Und weil ein Happy Meal nun einmal auch noch eine eigene Umverpackung hat, kommen zwei Happy-Meal-Boxen hinzu, also weitere 1,00 Euro. Allein daraus ergibt sich eine reine Verpackungssteuer von 3,80 Euro.
Weil die Verpackungssteuer aber in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage fällt, kommt auf diese 3,80 Euro zusätzlich Umsatzsteuer. Speisen werden dabei in der Regel mit 7 Prozent besteuert, Getränke mit 19 Prozent. In unserer Beispielrechnung ergeben sich daraus auf die 3,80 Euro Verpackungssteuer noch einmal rund 0,43 Euro Umsatzsteuer.
Damit beträgt der Aufschlag nicht 3,80 Euro, sondern rund 4,23 Euro. Aus 8,98 Euro werden also circa 13,21 Euro. Das entspricht einer Verteuerung von satten 47,1 Prozent.
Damit wird die asymmetrisch unsoziale Komponente dieser Steuer noch deutlicher als in unserer ersten Beispielrechnung. Denn je kleiner und günstiger der Warenkorb ist, desto brutaler wirkt der Aufschlag prozentual. Der Familienvater reduziert seinen Konsum, greift aus Geldnot zum billigeren Menü und wird dafür nicht entlastet, sondern überproportional stärker belastet.
Genau so funktionieren regressive Abgaben. Für Gutverdiener sind 4,23 Euro ein Ärgernis. Für Geringverdiener sind 47,1 Prozent mehr ein brutal spürbarer Strafzoll, weil diese Abgabe nicht in Relation zur Leistungsfähigkeit erhoben wird, sondern mechanisch pro Bestellung. Wer weniger Geld hat, zahlt prozentual mehr.
Dementsprechend ist klar, dass die rot-grün-violett geführte Stadt Frankfurt mit ihrer Verpackungssteuer auf Take-away-Speisen keinen Müll vermeiden will, sondern lediglich plant, Armut überproprotional hoch zu besteuern.
Die Verpackungssteuer ist also nicht nur ein weiterer bürokratischer, lästiger und zeitaufwendiger Mehraufwand für die ohnehin schon komplett überbürokratisierten Wirte, sondern auch komplett nutzlos und absolut unmoralisch. Da deutsche Politiker überproportional häufig gegen Logik und gegen die Interessen der Bürger entscheiden, ist die Chance, dass die Verpackungssteuer auch in Frankfurt kommt, natürlich überproportional hoch.

Das Bild wurde KI generiert