Wir haben ja schon mehrfach die These postuliert, dass der deutsche Staat, wenn er einigen wenigen Berufsgruppen ein selektives Berufsverbot erteilt, als ein System sozial kommunizierenden Röhren dazu verpflichtet ist, die betroffenen Branchen für das erzwungene Sonderopfer entsprechend fair zu kompensieren. Die These ist so kohärent und in sich schlüssig, dass wir nie dachten, dass es hier eine diametrale andere Rechtsaufassung geben könnte. Nun hat der Bundesgerichtshof in einem Pilotverfahren entschieden, dass die unschuldigen Opfer der staatliche Zwangsschließung nicht vom Staat entschädigt werden müssen. Der Staat kann somit triumphierend frohlocken und weiterhin das absurde Narrativ der großzügigen Almosen kolportieren. Das völlig überraschende Skandalurteil ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für alle unschuldigen Opfer, sondern stellt auch die grundsätzliche Frage nach der Legimitation und den Grundfesten der sozialen Marktwirtschaft. Glücklicherweise gibt es in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat die Möglichkeit, Einspruch beim Verfassungsgericht einzulegen. Wir werden Euch selbstverständlich weiterhin auf dem Laufendem halten…