Die Feinde der handwerklich seriös arbeitenden Speisegastronomie sitzen leider nicht nur in Berlin, sondern auch in Brüssel. Eine Tatsache, deren Folgen wir regelmäßig schmerzhaft zu spüren bekommen.
Beispielsweise gilt seit dem 12. August 2026 die neue EU-Verpackungsverordnung. Laut dieser Verordnung wird jeder Wirt, der Verpackungen bei einem Verpackungshersteller kauft und vom Verpackungshersteller mit dem eigenen Logo bedrucken lässt, rechtlich selbst zum Verpackungshersteller.
Um ein Verpackungshersteller zu sein, muss man also keine Verpackungen herstellen. Es reicht ab sofort, gebrandete Verpackungen von einem Verpackungshersteller zu kaufen, um selbst zum Verpackungshersteller der vom Verpackungshersteller hergestellten Verpackungen zu werden. Absurder geht es kaum!
Wir betreiben zwar keine Take-away-Restaurants, allerdings gibt es einige Stammgäste, die gerne einmal ein paar Sushis aus dem Zenzakan oder ein Curry aus dem Ivory Club mit nach Hause nehmen. Dafür verwenden wir unsere ikonischen braunen Tüten mit dem markanten Logo der Mook Group. Und genau damit sind wir im grotesken europäischen Verpackungsuniversum nicht mehr nur Gastronomen, sondern plötzlich auch noch rechenschaftspflichtige Verpackungshersteller.
Die Regelung betrifft übrigens nicht nur Tüten, sondern grundsätzlich alle gebrandeten Serviceverpackungen. Also auch Becher, Schalen, Boxen, Kartons, Einschlagpapiere und sonstige Behältnisse, auf denen der eigene Name, das eigene Logo oder die eigene Marke prangt.
Entscheidend ist allein das Branding. Kaufen wir eine neutrale Tüte, kann der tatsächliche Hersteller dafür verantwortlich bleiben. Lassen wir unser Logo darauf drucken, geht die Verantwortung auf uns über. Der Lieferant produziert die Tüte, bedruckt die Tüte und liefert die Tüte. Hersteller der Tüte sind laut EU aber trotzdem wir.
Damit sind wir rechtlich verpflichtet, auf eigene Kosten einen Vertrag mit einem dualen System abzuschließen, das Recycling unserer Verpackungen zu finanzieren, uns im Verpackungsregister LUCID zu registrieren, sämtliche aufgedruckten Marken zu hinterlegen sowie Materialart, Einzelgewicht und Gesamtmenge jeder Verpackung penibel zu erfassen. Anschließend müssen wir dieselben Verpackungsmengen sowohl dem dualen System als auch LUCID melden. Selbstverständlich müssen beide Meldungen exakt übereinstimmen.
Weil das den regelungswütigen Eurokraten noch immer nicht bürokratisch genug war, sind wir außerdem ab sofort für die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung der Verpackungen verantwortlich. Wer einem Gast den Rest seines Steaks mit nach Hause gibt, sollte schließlich lückenlos nachweisen können, dass die dafür verwendete Papiertüte zu 100 Prozent europarechtskonform ist.
Wer nun glaubt, bei der neuen EU-Verpackungsverordnung handele es sich lediglich um eine unverbindliche Empfehlung, irrt gewaltig. Wer seine Logo-Tüten nicht ordnungsgemäß an einem dualen System beteiligt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 200.000 Euro. Eine fehlende oder fehlerhafte Registrierung kann mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Für falsche Mengenmeldungen drohen weitere Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Ab dem 12. Februar 2027 können auch fehlende technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Wer einem Gast ein paar Sushis oder den Rest seines Steaks in einer nicht ordnungsgemäß systembeteiligten Logo-Tüte mitgibt, bewegt sich damit in einer Sanktionsdimension, für die man früher noch eine mittelgroße Wirtschaftsstraftat begehen musste.
Damit wird aus einer profanen Papiertüte ein verpackungsrechtliches Hochrisikoprodukt.
Politik und Verwaltung versprechen seit Jahren, die metastasierende, teure, zeitraubende und riskante Bürokratie endlich abbauen zu wollen. In der Praxis passiert aber zuverlässig das exakte Gegenteil.
Mittlerweile drängt sich wirklich der Verdacht auf, dass sie in Berlin und Brüssel fleißige Wirte so lange mit neuen Vorschriften und absurden Auflagen drangsalieren möchten, bis der letzte handwerklich seriös arbeitende Wirt entnervt das Handtuch wirft und Bürgergeld beantragt.
