Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet, dass die amtierende Fortschrittskoalition sehr erfolgreich an der Degastronomisierung Deutschlands arbeitet. Nun sieht es allerdings so aus, als ob der staatliche Bundesrechnungshof tatsächlich einen Weg gefunden hat, der handwerklich seriös arbeitenden Speisegastronomie endgültig das Handwerk zu legen.
Derzeit gilt laut R 4.10 Abs. 4 Satz 6 EStR, dass Bewirtungen und die damit verbundene Unterhaltung sowie die Beherbergung von Personen aus geschäftlichem Anlass nicht als Geschenke im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG zu betrachten sind. Trotz Bedenken des Bundesfinanzhofs hält die Finanzverwaltung auch noch daran fest, dass der Vorteil aus einer Bewirtung nicht als Betriebseinnahme gilt (R 4.7 Abs. 3 EStR). Dies führt dazu, dass lediglich 30 % der Bewirtungskosten als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben gelten.
Nun hat uns allerdings ein gut informierter Insider berichtet, dass der Bundesrechnungshof aktuell immer massiver darauf drängt, Bewirtungen zukünftig wie alle anderen „Zuwendungen“ an Geschäftsfreunde als Geschenke einzustufen. Der Bundesrechnungshof argumentiert, dass diese Form der steuerlichen Begünstigung eine teure fiskalische Subvention darstellt, die sofort abgeschafft werden sollte. Unterstützt wird diese Sichtweise auch noch vom Bundesfinanzhof, der bereits in Einzelfällen entsprechend gastronomiefeindlich entschieden hat.
Sollten sich der Bundesrechnungshof und der Bundesfinanzhof mit den Forderungen durchsetzen, würde das praktisch für alle handwerklich seriös arbeitenden Wirte das endgültige Aus bedeuten. Der Abzug von Geschenken als Betriebsausgaben ist nämlich auf Netto 50 Euro begrenzt. Bei Geschenken, die diesen Betrag überschreiten, kann außerdem keine Vorsteuer gezogen werden. Darüber hinaus sind Geschenke aus betrieblichem Anlass vom Beschenkten zu versteuern, sofern der Schenker diese nicht pauschal mit 30 % versteuert. Natürlich sind diese 30 % auch nicht abzugsfähig.
Da speziell die besonders vulnerable, handwerklich arbeitende Speisegastronomie zu einem großen Teil von Geschäftsessen lebt und die Forderungen von Bundesrechnungshof und Bundesfinanzhof diese massiv verteuern würden, dürfte auch branchenfremden Laien klar sein, dass, sollten sich die beiden mit ihren Forderungen tatsächlich durchsetzen, es zu einem regelrechten Gastrozid in der zivilisierten Speisegastronomie kommen würde.