In unserem letzten Newsletter haben wir berichtet, dass handwerklich seriös arbeitenden Wirten nach Abzug von Löhnen und Einkauf im Durchschnitt nur noch bescheidene 22 Prozent der Einnahmen für „Kleinigkeiten“ wie Miete, Gas, Strom, Wasser, Versicherungen, Müllentsorgung, GEMA-Gebühren, Wartung, Raumpflege, Klimatisierung, Kassensystemgebühren, Fettabscheiderentleerung, Anwaltskosten, Glas- und Tellerbruch, Ökotrophologie, GEZ-Gebühren, Telefon- und Internetkosten, KFZ-Kosten, Compliance, Notfallreparaturen, Gärtner, Wäscherei, Berufsbekleidung, Hygieneartikel, Schulungen, Geräteleasing, Verwaltung, Wartungsverträge, saisonale Dekoration, Steuerberatung, Administration, Lagerkosten, Werbung & Marketing, externe Sicherheitsbeauftragte, IHK-Beiträge, externe Küchenlüftungsreinigung, Instandhaltung, Desagio, externer Betriebsarzt, Zeiterfassungssystemgebühren, Berufsgenossenschaftsbeiträge und die Schwerbehindertenausgleichsabgabe übrig bleiben.
In diesem Zusammenhang wurde uns mehrfach die Frage gestellt, was es mit der sogenannten Schwerbehindertenausgleichsabgabe auf sich hat. Die Schwerbehindertenausgleichsabgabe ist eine Strafzahlung, die Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten zahlen müssen, wenn sie keine oder, wie in unserem Fall, „zu wenig“ Schwerbehinderte beschäftigen.
Nun ist es allerdings so, dass sich in den letzten 15 Jahren nur ein einziger Schwerbehinderter bei uns beworben hat. Ergo hat das „Bußgeld“ damit weder einen pädagogischen noch lenkungswirkenden Effekt und ist somit per Definition keine Strafe, sondern nichts anderes als eine paraphrasierte Steuer.
Obwohl wir bereits eine saftige fünfstellige Strafe zahlen müssen, hat das zuständige Integrationsamt beschlossen, die Strafsteuer zu erhöhen. Damit wir uns die prozentuale Erhöhung der Strafsteuer auch gut merken können, hat das Integrationsamt unsere „Strafe“ nicht um 3, 7 oder 12 Prozent erhöht, sondern exakt um volle 100 Prozent!
Da alle Tätigkeiten in der Gastronomie ein hohes Maß an Beweglichkeit, Ausdauer und Feinmotorik erfordern, ist diese Branche für die meisten schwerbehinderten Menschen besonders ungeeignet. Damit werden natürlich ausgerechnet die ohnehin schon extrem schwer gebeutelten deutschen Wirte durch die obszöne Erhöhung der Schwerbehindertenausgleichsabgabe noch einmal weit überdurchschnittlich belastet. Eine weitere Katastrophe für das sterbende Kulturgut „handwerklich arbeitende Speisegastronomie“. Schwerbehinderte Köche, Sommeliers, Barkeeper oder Kellner, die diese Zeilen lesen, dürfen sich übrigens gern bei uns bewerben.