Thomas Sowell, der legendäre US-amerikanische Ökonom und Sozialtheoretiker, hat in seinem Opus Magnum „Basic Economics: A Common Sense Guide to the Economy“ logisch sauber herausgearbeitet, dass es so etwas wie Übergewinne ebenso wenig gibt wie staatliche Steuergeschenke.
Nun haben wir ja bekanntlich schon einmal heuristisch mehr als plausibel extrapoliert, dass die von der Politik als großzügiges „Steuergeschenk“ geframte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie die handwerklich arbeitende Speisegastronomie nicht, wie politisch insinuiert, entlastet, sondern tendenziell sogar eher belastet und den Mindestlohnempfängern unter dem Strich nicht einmal eine signifikante Kaufkrafterhöhung bringt, weil der Staat sich einen Löwenanteil der Lohnerhöhung über Steuern und Abgaben unmittelbar wieder zurückholt und der verbleibende finanzielle Zugewinn durch die zwangsläufig steigenden Lebenshaltungskosten aufgefressen wird.
Nun hat Bundeskanzler Friedrich Merz in der Fragestunde im Bundestag, trotz vor der Wahl komplett anderslautender Aussagen, nicht einmal mehr eine asymmetrisch unsoziale Mehrwertsteuererhöhung ausgeschlossen. Das würde zwar höchstwahrscheinlich nicht die zum Anfang des Jahres reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie betreffen, aber durchaus alle Getränke, die by the way meistens sogar noch zusätzlich mit weiteren Steuern on top besteuert werden.
Eine Mehrwertsteuererhöhung wäre ein massiver Belastungsschock für die ohnehin geschundene Gastronomie. Nicht nur, weil der Getränkeanteil in der Speisegastronomie typischerweise um die 30 Prozent des Gesamtumsatzes oszilliert, sondern auch, weil Getränke traditionell der wichtigste Deckungsbeitragsblock sind und die gut kalkulierten Getränke in sehr vielen Betrieben die nicht ganz so gut kalkulierten Speisen quersubventionieren. Umso gravierender ist es, dass die angedrohte Mehrwertsteuererhöhung von 19 auf 21 Prozent nicht einfach nur einer vermeintlich verkraftbaren Erhöhung von „nur“ 2 Prozentpunkten entspricht, sondern vielmehr einer realen Belastungssteigerung von vollen 10,53 Prozent. Bei Getränken, die zusätzlich beispielsweise noch mit der Schaumweinsteuer, der Biersteuer, der Alkopopsteuer oder der Branntweinsteuer belegt werden, wird es sogar noch mehr, weil die Mehrwertsteuer auch auf andere Steuern erhoben wird.
Außerdem wissen wir ja spätestens seit der Mutter aller gebrochenen Wahlversprechen, dass SPD und CDU, wenn sie vor der Wahl stehen, Steuern zu erhöhen oder Steuern noch höher zu erhöhen, sich gerne für das „Noch-höher“ entscheiden. Es besteht also durchaus auch die Gefahr, dass die Mehrwertsteuer nicht, wie aktuell diskutiert, nur um 2 Prozentpunkte erhöht wird, sondern gleich um 3 oder 4. Eine Erhöhung von 19 auf 22 entspräche dann einer relativen Erhöhung um satte 15,79 Prozent und eine Erhöhung von 19 auf 23 sogar unglaublichen 21,05 Prozent. Und selbst das markiert nur die Untergrenze, weil ja, wie eben gelernt, auf viele Getränke noch weitere Steuern on top kommen, auf die dann ebenfalls wieder Mehrwertsteuer erhoben wird. Mit anderen Worten besteuert der Staat nicht nur das Produkt, sondern im Wege einer fiskalisch besonders perfiden Kaskadenbesteuerung teilweise sogar die zuvor bereits erhobene Steuer noch einmal mit.
Wirte stünden nach einer Erhöhung der Mehrwertsteuer mal wieder vor der toxischen Kobayashi-Maru-Wahl, entweder ihre Preise signifikant zu erhöhen und damit zu riskieren, noch mehr Gäste zu verlieren, oder aber die Preise stabil zu halten und die steigenden Kosten aus der ohnehin knappen eigenen Marge zu decken, was schnell in totale Selbstausbeutung oder in die Insolvenz führen kann.
