Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet, dass die Bürokratie in Deutschland mittlerweile dermaßen absurd eskaliert ist, dass laut einer Studie des DEHOGA ein durchschnittlicher Wirt rund ein Drittel seiner Arbeitszeit damit verbringen muss, für den paternalistischen Staat rechtlich riskante, zermürbende, komplexe und überwiegend völlig überflüssige Sisyphusarbeiten zu erledigen. Allerdings ist das den Grünen noch lange nicht genug. Ständig kommen ihnen neue Ideen, wie man die ohnehin schon komplett überbürokratisierten Wirte der Republik mit weiteren bürokratischen Gesetzen und Vorschriften drangsalieren kann.
Nun mussten die vollkommen verzweifelten deutschen Wirte der Presse entnehmen, dass die Grünen ein riesiges Konterfei ihres designierten Bundeskanzlers Robert Habeck auf das Siegestor in München projiziert haben. Die dafür notwendige Genehmigung hatten die Grünen allerdings nicht eingeholt. Entweder war ihnen von vornherein klar, dass sie die dafür notwendige Genehmigung niemals erhalten würden, oder es war ihnen einfach zu zeitintensiv, zu lästig, zu kompliziert und zu teuer, die aufwendigen bürokratischen Hürden zu überwinden.
Unabhängig davon, welche Erklärung hier zutrifft, hat die illegale PR-Aktion der Grünen viele bürokratiegeplagte Wirte massiv verärgert. Denn mit zweierlei Maß zu messen und andere ständig mit immer neuen Vorschriften und Gesetzen zu drangsalieren, selbst aber nicht bereit zu sein, sich an bestehende Gesetze und Vorschriften zu halten, widerspricht nicht nur fundamental der Goldenen Regel der allgemeingültigen Sozialethik, sondern verletzt auch eklatant die Maxime des kategorischen Imperativs, da es der Grundvoraussetzung einer universell moralischen Gesetzgebung diametral widerspricht. Der kategorische Imperativ postuliert nämlich unmissverständlich, dass eine Maxime nur dann moralisch legitim sein kann, wenn sie als allgemeingültiges Gesetz ohne Selbstwiderspruch gedacht werden kann. Die Implementierung von Regeln und Gesetzen, die man der Allgemeinheit auferlegt, selbst jedoch ignoriert, negiert bei ihrer Universalisierung zwangsläufig ihre eigene normative Gültigkeit und korrumpiert damit die moralische Gleichwertigkeit aller Vernunftwesen. Diese Form der Doppelmoral manifestiert eine willkürliche Hierarchisierung partikulärer Interessen über das Gemeinwohl und konterkariert damit die fundamentale Intention des kategorischen Imperativs.
Jenseits dieses abstrakten ethisch-philosophischen Diskurses vertieft das extrem unmoralische Verhalten der Grünen natürlich auch die Kluft zwischen Bürgern und Politik und befeuert so massiv die allgemeine Politikverdrossenheit. Es ist also wenig verwunderlich, dass die illegale PR-Aktion der Grünen für ähnlich viel Empörung gesorgt hat wie ihr vollkommen absurder Vorschlag, Kapitalerträge mit zusätzlichen Sozialabgaben zu belegen.
By the way: Die Behauptung von Robert Habeck, dass Kapitalerträge dramatisch geringer besteuert werden als Arbeit, ist mal wieder kompletter Unfug. Herr Habeck vergisst in seiner Argumentation nämlich einen entscheidenden Faktor: Kapitalerträge unterliegen keineswegs nur der Abgeltungsteuer, sondern sind bereits auf Unternehmensebene einer erheblichen fiskalischen Vorbelastung ausgesetzt. Bevor ein Anleger überhaupt eine Dividende erhält, musste das ausschüttende Unternehmen bereits Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag (5,5 %) sowie Gewerbesteuer (je nach Standort etwa 14 bis 17 %) entrichten. Erst nach dieser Besteuerung gelangt der verbleibende Gewinn in die Hände des Kapitalertragsempfängers, der dann zusätzlich mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belastet wird. In Summe ergibt sich daraus eine effektive Gesamtsteuerlast von über 45 %, in vielen Fällen sogar über 50 %.