Bereits in unserem Newsletter vom 8. November 2025 haben wir davor gewarnt, dass die von den Grünen initiierte und von der rot dominierten Marienkäferkoalition weiterverfolgte Tierhaltungskennzeichnungspflicht für die Gastronomie nicht zu mehr Tierwohl führen wird, sondern zu weniger.
Unsere Argumentation war dabei ebenso simpel wie logisch. Würde die Kennzeichnungspflicht nur für deutsches Fleisch gelten, könnten Gastronomen dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand und den rechtlichen Risiken einfach entgehen, indem sie künftig Fleisch aus europäischen Ländern wie Rumänien, Polen, Spanien oder Bulgarien einkaufen. Damit würden ausgerechnet deutsche Erzeuger mit vergleichsweise hohen Tierwohlstandards systematisch benachteiligt.
Offenbar hat inzwischen sogar die Bundesregierung erkannt, wie grotesk diese Konstruktion ist. Um genau dieses Schlupfloch zu schließen, soll nun auch Importware verpflichtend gekennzeichnet werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung das System auf verarbeitete Produkte und die Gastronomie ausweiten.
Dummerweise produziert sie damit direkt das nächste Problem. Denn die EU-Kommission und gleich mehrere Mitgliedstaaten haben inzwischen erhebliche Zweifel daran angemeldet, dass die dafür gewählte Konstruktion überhaupt mit europäischem Recht vereinbar ist. Damit zeichnet sich nun ziemlich exakt das Dilemma ab, vor dem wir bereits im vergangenen Jahr gewarnt haben.
Der deutsche Gesetzentwurf erkennt ausländische Kennzeichnungssysteme nämlich schlicht nicht an. Wer Fleisch nach Deutschland liefert und eine bessere Haltungsform als „mindestens Stall“ ausweisen möchte, müsste sich deshalb dem deutschen Mitteilungs-, Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsapparat unterwerfen. Tut er das nicht, kann selbst Fleisch aus objektiv deutlich besseren Haltungsbedingungen in Deutschland nur mit der niedrigsten Kategorie „mindestens Stall“ gekennzeichnet werden.
Aus Fleisch aus einer höheren Haltungsform wird damit auf dem Papier per deutschem Verwaltungsakt Fleisch aus der niedrigsten Haltungskategorie. Nicht weil die Tiere schlecht gehalten wurden, sondern weil ein ausländischer Produzent den deutschen Bürokratiedschungel nicht vollständig durchdrungen hat.
Genau darin sehen die EU-Kommission und mehrere Mitgliedstaaten ein ernstes Problem für den freien europäischen Warenverkehr. Deutschland darf den Entwurf deshalb nun frühestens nach Ablauf der europäischen Stillhaltefrist am 12. November 2026 verabschieden.
Danach benötigt die Bundesregierung zwar keine formale Zustimmung aus Brüssel und könnte das Gesetz theoretisch sogar gegen die massiven Einwände aus Europa unverändert beschließen. Sie würde damit allerdings sehenden Auges einen Konflikt mit europäischem Recht und ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren provozieren.
Damit steckt die Bundesregierung nun in einer geradezu klassischen Catch-22-Situation. Bezieht sie Importware in der derzeit geplanten Form ein, produziert sie neue Dokumentationspflichten, Rechtsrisiken und einen Konflikt mit dem europäischen Binnenmarktrecht. Klammert sie Importware wieder aus, schafft sie genau den staatlich organisierten Anreiz, deutsches Fleisch durch ausländische Ware zu ersetzen, vor dem wir bereits 2025 gewarnt haben.
Hält die Bundesregierung an der Kennzeichnungspflicht für die Gastronomie fest, ist zusätzliche Bürokratie in jedem Fall garantiert, zusätzliches Tierwohl dagegen keineswegs. Bezieht sie Importware in der derzeit geplanten Form ein, entstehen neue Dokumentationspflichten, Rechtsrisiken und ein Konflikt mit dem europäischen Binnenmarktrecht. Klammert sie Importware aus, schafft sie einen staatlich organisierten Anreiz, deutsches Fleisch durch ausländische Ware zu ersetzen. Im schlimmsten Fall produziert das angebliche Tierwohlgesetz damit nicht nur mehr Bürokratie, sondern sogar weniger Tierwohl.
Das ist deutsche Tierwohlpolitik, wie wir sie kennen und lieben!
