In der handwerklich arbeitenden Speisegastronomie tätig zu sein, ist eine abwechslungsreiche, befriedigende und sinnstiftende Aufgabe, die unglaublich viel Freude bereitet.
Leider haben deutsche Gastronomen mit der eigentlichen Gastronomie nicht mehr viel am Hut. Inzwischen sind seriöse Gastronomen nämlich primär damit beschäftigt, für den datenhungrigen Staat weit über 100 komplexe und meist völlig überflüssige DSGVO-Auflagen, Dokumentationspflichten, Ökotrophologieauflagen und Zeiterfassungspflichten zu bewältigen.
Darüber hinaus müssen sie sich ständig in neue Gesetzestexte einlesen und mit ihren Anwälten, Steuerberatern und dem DEHOGA diskutieren, wie man die neuesten staatlichen Attacken abwehren kann. Als wäre die Situation nicht schon kafkaesk genug, erreichen uns auch noch immer häufiger Corporate-Policy-Anfragen wie beispielsweise diese hier: “Sehr geehrtes Mook-Team, unserem CEO hat es bei Ihnen sehr gut gefallen. Er möchte nun öfter Geschäftsessen bei Ihnen einnehmen. Darf ich Sie daher bitten, uns dafür folgende Unterlagen zukommen zu lassen, damit wir Sie ASAP als Future-Vendor im System anlegen können: Handelsregisterauszug, falls Sie im Handelsregister eingetragen sind, oder Gewerbeanmeldung (darf nicht älter als ein Jahr sein), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ländercode + 9-stellige Nummer) vom Finanzamt (nur als offizielles Dokument), Bestätigung Ihrer Bank, dass alle Bankdaten korrekt sind (mit vollständiger Adresse und IBAN des Lieferanten). Auch hier akzeptieren wir nur ein offizielles Dokument der Bank. Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung.“