Die Fortschrittskoalition hat nicht nur beschlossen, ab dem 1. Januar 2024 höhere Steuern auf Kerosin für innerdeutsche Flüge zu erheben, sondern auch Anfang Februar 2024 entschieden, die Luftverkehrssteuer ab dem 1. Mai 2024 je nach Entfernung um mehr als 20 Prozent zu erhöhen. Zusätzlich plant die Fortschrittsampel, neben der kürzlich neu eingeführten EU-Plastiksteuer, auch noch die Einführung einer zusätzlichen nationalen Plastiksteuer. Nun droht der grüne Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft auch noch offen damit, Fleisch künftig mit einer neuen Strafsteuer zu belegen. Die häufig als „Tierwohl-Cent“ euphemistisch paraphrasierte neue Strafsteuer soll laut dem Vorschlag der Borchert-Kommission auch auf Fleisch aus artgerechter Tierhaltung erhoben werden, was natürlich auch Wirte hart treffen wird, die es selbst heute noch wagen, ihren Gästen ethisch produzierte Lebensmittel in hoher handwerklicher Tiefe zu servieren. In diesem Kontext haben wir bereits in mehreren Artikeln auf die zahlreichen negativen Aspekte dieser kontraproduktiven, tierfeindlichen und komplett unsozialen Strafsteuer hingewiesen. Nun hat Cem Özdemir auch noch die Idee ins Gespräch gebracht, anstatt wie geplant einen neuen sogenannten „Tierwohl-Cent“ einzuführen, lieber Fleisch einfach durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer teurer zu machen. Er möchte damit verhindern, dass die durch den neuen „Tierwohl-Cent“ erforderliche neue Bürokratie einen Großteil der neuen Steuermehreinnahmen gleich wieder im staatlichen Getriebe wegverwaltet. Abgesehen davon, dass wir uns absolut sicher sind, dass kein Politiker wirklich glaubt, dass eine wie auch immer geartete neue Steuer auf Fleisch wirklich langfristig den Landwirten zugutekommt, fragen wir uns auch, wie Herr Özdemir sicherstellen will, dass die neuen Mehrwertsteuermehreinnahmen tatsächlich wie versprochen ausschließlich bei den Landwirten landen. Immerhin dürfen Einnahmen, die über jegliche Art von Verbrauchsteuer in den Bundeshaushalt fließen, laut EU-Recht überhaupt nicht zweckgebunden sein. Erschwerend kommt bei einer Mehrwertsteuererhöhung noch hinzu, dass nur 45 Prozent der Mehrwertsteuereinnahmen in den Bundeshaushalt fließen. Der Rest geht an die Länder, Kommunen und Gemeinden. Man muss sicherlich kein gewiefter Steuerprofi sein, um zu verstehen, dass es komplett unrealistisch ist, die Gelder von den zahlreichen neuen Nutznießern zurückzuholen. Nun sind wir uns sicher, dass auch Herr Özdemir bald erklärt bekommt, dass seine neue Idee noch schlechter ist als die schlechte Idee mit dem „Tierwohl-Cent“ und er bald wieder anfangen wird, den tierfeindlichen „Tierwohl-Cent“ zu fordern. Im Gegensatz zur Erhöhung der Mehrwertsteuer wäre ein neuer tierfeindlicher „Tierwohl-Cent“ allerdings kein durchlaufender Posten, sondern würde wieder sofort auf Kosten der Gastronomen gehen, eine teure Bürokratie erzeugen und viele verzweifelte Wirte dazu zwingen, künftig auf Tierwohlprodukte zu verzichten. Damit dürfte klar sein, dass der unsoziale und tierfeindliche „Tierwohl-Cent“ so gut wie beschlossene Sache ist.