Die Grünen haben so leidenschaftlich wie keine andere Partei für die Wiedereinführung der extrem tierfeindlichen 19%-Besteuerung in der Gastronomie gekämpft und letztendlich auch triumphal gesiegt. Sie haben damit sehr effizient dafür gesorgt, dass sehr viele bisher seriös arbeitende Gastronomen finanziell gezwungen sind, ihre explodierenden Mehrkosten in Zukunft durch den Verzicht auf Tierwohlprodukte und den Umstieg auf industriell gefertigte Convenience-Produkte zu kompensieren.
Paradoxerweise wollen nun ausgerechnet die Grünen Tierwohl mit einer komplett neuen, Tierwohl-Cent genannten Sondersteuer auf Fleisch erzwingen. Angeblich sollen die mit dem Tierwohl-Cent erwirtschafteten Mehreinnahmen dafür verwendet werden, Bauern dabei zu unterstützen, ihre Ställe artgerecht umzubauen. Nun wissen kluge Wirte, dass es keine zweckgebunden Steuern gibt und die neue Sondersteuer nach dem artgerechten Umbau der Ställe garantiert nie wieder abgeschafft wird. Warum sie das so genau wissen? Weil sie noch heute dem Staat die schon seit weit über hundert Jahren komplett obsolet gewordene Schaumweinsteuer noch immer zahlen müssen. Eine angeblich temporäre Sondersteuer, die im Jahr 1902 vom Deutschen Reichstag eingeführt wurde, um die kaiserliche Kriegsmarine finanziell zu unterstützen.
Darüber hinaus wissen kluge Wirte auch ganz genau, dass selbst wenn ein Teil der Mehreinnahmen anfänglich tatsächlich dazu verwendet werden sollte, Landwirte finanziell beim Bau von tierwohlfreundlichen Ställen zu unterstützen, ein großer Teil der Mehreinnahmen durch den Aufbau einer neuen gigantischen Bürokratieblase in der Verwaltung versickern wird. Beispielsweise kostet schon das Verwalten des Kindergelds den Steuerzahler jährlich unfassbare 2,5 Milliarden Euro.