Wir haben Herrn Olaf Scholz bekanntlich schon mehrfach für seine extrem kluge Wahlstrategie gelobt. Und in der Tat war es ein grandioser politischer Schachzug, die völlig verzweifelten deutschen Gastronomen mit dem Versprechen, die Mehrwertsteuer endgültig auf ein im europäischen Kontext faires Niveau zu senken, an die Wahlurnen zu locken. In Anbetracht des extrem knappen Wahlsiegs ist sogar davon auszugehen, dass die neugewonnenen Stimmen der Kellner, Köche und Wirte die SPD zur stärksten Kraft im Land gemacht haben. Dementsprechend verblüfft lauschten Wirte nun der flammenden Anti-Gastronomie-Rede von Tim Klüssendorf, in der er sich erstaunlich eindeutig gegen die von Olaf Scholz bereits versprochene und längst überfällige endgültige Entfristung der temporären Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie ausspricht. Darüber hinaus framt der engagierte SPD-Abgeordnete Tim Klüssendorf eine im europäischen Kontext faire Besteuerung der ethisch arbeitenden Speisegastronomie auch noch fälschlicherweise als großzügige Subvention des Staates. Was die völlig verzweifelten Wirte der Republik von seiner überraschenden 180-Grad-Rede halten, dürfte sicherlich auch branchenfremden Zivilsten klar sein. Auch erinnern sich nun wieder viele verzweifelte Wirte an die legendäre SPD-Wahlkampagne von 2005 und die damit verbundene Mutter aller gebrochenen Wahlversprechen. Damals kämpfte die SPD bekanntlich mit dem markigen Slogan “Merkelsteuer, das wird teuer“ gegen die von der CDU geforderte Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 18 Prozent, nur um im Nachgang die Mehrwertsteuer gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner auf unfassbare 19 Prozent anzuheben! Zum Schluss möchten wir noch auf einen weiteren Aspekt in der Hatespeech von Herrn Klüssendorf hinweisen. In seiner breitbeinigen Anti-Gastronomie-Rede versucht er auch noch zu insinuieren, dass es sich beim gezahlten Kurzarbeitergeld um ein großzügiges Geschenk der Regierung gehandelt hat. Beim Kurzarbeitergeld handelt es sich aber in Wahrheit um eine vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits im Vorfeld bezahlte Versicherungsleistung. Damit ist das Kurzarbeitergeld ein bereits budgetierter Rechtsanspruch und keinesfalls ein edelmütiges Almosen der Bundesregierung! Eine Tatsache, die mittlerweile sogar vom Bundesarbeitsgericht bestätigt wurde. Der entscheidende Leitsatz im Urteil (Az. 5 AZR 211/21) lautet: „Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen“.